Deponierung

Seit dem 1. Januar 2005 gelten in Deutschland gesetzliche Vorgaben zur Deponierung. Mineralische Abfälle werden entsprechend der Deponieverordnung auf dafür vorgesehenen Anlagen angenommen.
Weitere Informationen zu Annahmekonditionen für Bodenaushub, zu Anforderungen an Analysen, zur Einordnung nach Deponieklassen sowie zu Kantenlängen beim Bauschutt, Ansprechpartnern, Öffnungszeiten und Anschriften stehen auf der Siete der RELOGA GmbH zur verfügung.

